Tierseuchen breiten sich in Eurpoa aus

Geflügelpest-Epidemie in Deutschland

Die Geflügelpest verbreitet sich durch die Aviären Influenza-Viren. Zu unterscheiden ist zwischen den geringen und hochpathogenen Viren. Die niedrigpathogenen Viren H5 und H7 können ungesteuert zu hochpathogenen Viren mutieren, die zur klassischen Geflügelpest führen. Die aktuelle Seuche ist bekannt für ihre rasche Verbreitung und weite Ausdehnung, was einem epidemischen Ausmaß gleicht. Fast alle Bundesländer sind mit dem Aviären Influenza-Virus infiziert. Niedersachsen weist mit einer Anzahl von knapp 50 die meisten Fälle in der Bundesrepublik auf. Verstärkt tritt das fieberhafte Virus bei Wildvögeln auf, doch auch gehaltene Wasservögel, Hühner und Puten sind stark betroffen. Bei Puten wurden mit 50 Aviären Influenza-Fällen die meisten Fälle aller Vogelarten in Nutzgeflügelbeständen vermerkt. Die Inkubationszeit verläuft zwischen 18 und 36 Stunden. Es dauert nur wenige Tage, bis die Seuche für die infizierten Tiere tödlich endet. Anzeichen für die Krankheit stellen erhebliches Fieber, Futter- und Wasservermeidung sowie eine extreme Leistungsminderung dar. Die Erkrankung findet insbesondere durch Kontakt eines infizierten Tieres mit einem anderen statt. Allerdings spielt auch die indirekte Übertragung ein große Rolle: vor allem die Nahrungsaufnahme von infiziertem Futter sowie unzureichendes Hygienemanagement stellen Probleme dar.

 

Afrikanische Schweinepest

Im Juli 2017 hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit die Afrikanische Schweinepest (ASP) als hohe Gefahr eingestuft: Erste Fälle wurden bei Wildschweinen im Osten Tschechiens festgestellt, was bei einer Informationsveranstaltung des Bayerischen Bauernverbands als „Super-Gau“ bezeichnet wurde. Auch Deutschlands Nachbarland Polen ist betroffen. Die Bedrohung unserer hiesigen Haus- und Wildschweinbestände durch ASP ist sehr realistisch. Verursacht wird die Erkrankung durch das ASP-Virus, welches für seine extrem hohe Widerstandsfähigkeit bekannt ist. Einen wirksamen Impfstoff gegen den Erreger gibt es nicht. ASP ist für Wild- und Hausschweine hochansteckend. Auch kennzeichnet sie einen seuchenhaften Verlauf mit hoher Erkrankungsrate sowie Sterblichkeit. In der Regel treten erste Symptome der Erkrankung 5 bis 15 Tage nach der Ansteckung auf. Dabei kann das Erscheinungsbild sehr variabel sein: Es reicht von Schwäche und Trägheit über Atemprobleme bis hin zu hohem Fieber. Jedoch zeigen nicht alle Tiere Anzeichen, das heißt, sie können für den Besitzer innerhalb weniger Tage unerwartet verenden. Das Virus wird in erster Linie durch direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen, aber auch durch Nahrungsaufnahme von nicht ordnungsgemäß entsorgten Essensresten oder durch unhygienisches Material: Wildschweine zum Beispiel durch Müll an Rastplätzen, Hausschweine durch Küchenabfälle.

 

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit tritt vorwiegend bei Wiederkäuern auf. Die Übertragung findet durch ein Virus statt, das sich bei Culicoides-Mücken einnistet. Besonders Rinder, Schafe und Ziegen sind betroffen. Anzeichen für eine Infizierung sind Abszesse an der Haut, im Kopfbereich oder an den Extremitäten. Ebenso kann hohes Fieber ein Symptom darstellen. Die Seuche kann bis zum Tod führen. Aktuell gibt es zwei expandierende Serotypen. Serotyp 4 verbreitet sich seit 2014 von Griechenland Richtung Nordwesten. In 2015 und 2016 übertrug sich das Virus auf Deutschlands Nachbarland Österreich. Der weitere Serotyp 8 dehnt sich seit Herbst 2016 verstärkt in Frankreich aus.

 

 

Ausmaß eines Seucheneintritts

Oberste Priorität im Fall eines Seucheneintritts ist, das Ausmaß der Übertragung gering zu halten. Bei Seuchenausbruch werden sämtliche Tiere gekeult. „Besonders dramatisch für betroffene Landwirte ist, dass die Tierseuchenkasse nur Entschädigungszahlungen für den Tierwert leistet, wenn die Seuche auf dem Betrieb ausgebrochen ist und die Tiere verenden oder auf amtliche Anordnung gekeult werden müssen“, erklärt Stefan Maurer, Diplom-Agraringenieur und Senior Underwriter bei der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung. Außerdem wird um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk von normalerweise 3 km und darum ein Beobachtungsbereich von in der Regel 10 km eingerichtet. In diesen Zonen gelten dann sehr strenge Liefer- und Vermarktungsrestriktionen. Diese werden auch für Betriebe, die nicht unmittelbar betroffen sind, zum Verhängnis. Denn die Kosten für die Produktionsfaktoren wie Boden, Kapital und Arbeit laufen weiter.

 

Risikovorsorge vor seuchenhalftem Schaden

Es gibt zwei Bausteine, Risikovorsorge zu betreiben: Der erste ist, perfektionierte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Darunter fällt eine präzise Reinigung und Desinfektion sowie das Tragen von stallspezifischer Schutzkleidung und Schuhen. Besonderes Augenmerk ist auf den Tierverkehr zu legen, das heißt, keine ungeprüften Tiere aus fremdem Bestand aufzunehmen. Außerdem sollten unbekannte Personen sowie Fahrzeuge den Betrieb nicht betreten, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. Der zweite Baustein stellt die finanzielle Absicherung durch eine Ertragsschadenversicherung dar. Diese ist äußerst relevant, da sie erstens vor unvorhersehbaren finanziellen Folgen schützt, die zum Beispiel durch Unfälle, übertragbare Krankheiten, Auswirkungen von Schadstoffen und alle anzeigepflichtigen Tierseuchen entstehen. Zweitens sichert sie ebenfalls die Auswirkungen, die durch Ausbruch auf einem Nachbarbetrieb entstehen, ab. Versichert sind alle anzeigepflichtigen Tierseuchen gemäß der Verordnung „TierSeuchen AnzV“.

Bei Fragen und für weitere Informationen zum Thema Ertragsschadenversicherung wenden Sie sich an die Experten der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung (www.mmagrar.de).