Geflügelpest in Deutschland

Die Geflügelpest hat in diesem Jahr ein nie zuvor gekanntes Ausmaß in Deutschland erreicht. Der hoch ansteckende Virus H5N8 konnte sich schnell in 16 europäischen Staaten verbreiten.

In nahezu allen Bundesländern besteht eine landesweite Aufstallungsanordnung für Puten, Hühner, Enten und Gänse. Vor dem Hintergrund der sich in weitere Nutzgeflügelbestände ausbreitenden Vogelgrippe müssen sämtliche Geflügelhalter die konsequente, lückenlose und sorgfältige Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben überprüfen – und noch mehr Einsatz als bisher zeigen, um eine weitere Ausbreitung des H5N8-Virus zu verhindern. Diesen eindringlichen Appell richtet Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG), an die Geflügelhalter in ganz Deutschland.

Was ist die Geflügelpest?

Bei den anzeigepflichtigen Tierseuchen wird zwischen der Geflügelpest und der niedrigpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) unterschieden. Die klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären-Influenza-Viren H5 und H7. Es handelt sich hier um eine hochansteckende fieberhafte Viruskrankheit bei Hühnern und Puten, die sich rasant verbreitet. Infizierte Tiere sterben innerhalb weniger Tage. Die Inkubationszeit beträgt gerade mal 18 bis 36 Stunden. Die Krankheit zeichnet sich vor allem durch hohes Fieber, stark verminderte Futter- und Wasseraufnahme sowie deutlichen Leistungsrückgang aus. Ursprünglich kommt die Krankheit aus Asien. Von dort aus verbreitete sie sich durch Zugvögel nach Europa.

Wie wird das Virus übertragen?

Die direkte Ansteckung erfolgt durch den Kontakt von Tier zu Tier. Das Virus wird über sämtliche Ausscheidungen (Sekrete und Exkrete) übertragen. Des Weiteren darf die indirekte Übertragung nicht unterschätzt werden. Der Erreger kann z. B. auch über Mist, Futter, Stallwerkzeug oder Transportboxen verbreitet werden. Außerdem spielt der Mensch eine bedeutende Rolle, denn auch durch nicht oder unzureichend desinfizierte Kleidung, Schuhe und Hände kann sich die Krankheit schnell weiterverbreiten. Um im Falle eines Ausbruchs die Übertragung der Geflügelpest so gut und so schnell wie möglich einzudämmen, wird auf den betroffenen Betrieben der gesamte Bestand gekeult. Um den Ausbruchsbetrieb wird ein Sperrbezirk von normalerweise 3 km und darum ein Beobachtungsgebiet von in der Regel 10 km eingerichtet. In diesen Zonen gelten dann sehr strenge Liefer- und Vermarktungsrestriktionen, die gerade für Betriebe, die nicht unmittelbar betroffen sind, zum Verhängnis werden können. 

So können Sie sich schützen:

Die Münchener & Magdeburger bietet Geflügelproduzenten Versicherungsschutz für die Produktionsverfahren Puten- und Hähnchenmast sowie für die Legehennenhaltung. Mit einer Ertragsschadenversicherung können Sie sich vor den finanziellen Verlusten aufgrund eines Tierseuchenausbruchs auf dem eigenen Betrieb oder in der Nachbarschaft schützen. Die Münchener & Magdeburger entschädigt den entstandenen Deckungsbeitragsverlust, der innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens entsteht. Versichert sind alle anzeigepflichtigen Tierseuchen gemäß der Verordnung „TierSeuchen AnzV“. Ergänzend dazu können alle meldepflichtigen, übertragbaren sowie alle nicht meldepflichtigen übertragbaren Tierkrankheiten eingeschlossen werden. Zudem können die Gefahren Unfalltod, Kontamination und Salmonellose, sowie Tod durch Federpicken und Kannibalismus bei Legehennen modular abgesichert werden.

In den bereits von Geflügelpest betroffenen Bundesländern werden nur im Ausnahmefall Neuanträge für Ertragsschadenversicherungen angenommen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig absichern, bevor Ihre Region betroffen ist. Sollten Sie konkrete Rückfragen zu Ihrem Standort haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherungsexperten der Münchener & Magdeburger (www.mmagrar.de).

Der LVV sieht seine Aufgabe in der Aufklärung und der Schadenverhütung. Deshalb möchten wir allen unseren Mitgliedern ans Herz legen, sich rechtzeitig zu informieren und gegen den Ernstfall abzusichern. Denn selbst ein noch so gut ausgeprägtes und praktiziertes Hygienemanagement auf dem eigenen Betrieb schützt nicht vor dem Ausbruch auf einem Nachbarschaftsbetrieb. Fragen Sie hierzu Ihren Allianz-Fachmann oder lassen Sie sich direkt von der Münchener & Magdeburger beraten.