Spätfröste: Wein- und Obstbauern erleiden Millionenschäden

Temperaturen von bis zu sieben Grad unter Null führten in der Nacht auf Donnerstag, den 20. April und Freitag, den 21. April 2017 zum schwersten Frostereignis seit 1991. Besonders dramatisch ist die Situation für Winzer und Obstbauern. Durch den wärmsten März seit Messbeginn im Jahr 1881 waren die Kulturen in ihrer Entwicklung bereits weit fortgeschritten. Bei Obst waren die Kulturen in der Vollblüte, selbst späte Sorten bei Wein waren schon ausgetrieben. Damit sind die Kulturen besonders empfindlich bei Frost. Bei frühen Weinsorten bestand die besondere Problematik, dass neben dem Austrieb auch die Beiaugen erfroren waren. Bei späten Weinsorten bestand noch die Hoffnung, dass die Beiaugen austreiben und einen Restertrag bringen würden.

Der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung wurden auf über 2.500 Hektar Weinfläche Frostschäden gemeldet. Dies bedeutet Frostschäden in Millionenhöhe. 95 Prozent aller gegen Frost versicherten Weinbetriebe sowie beinahe alle Erdbeerbetriebe hatten bereits bis Freitag, den 21. April 2017 Schäden gemeldet. In den alten Bundesländern wurden flächendeckende Frostschäden in allen Weinbaugebieten verzeichnet. Schwere Schäden waren an der Mosel, in Rheinhessen, der Pfalz, in Franken, Württemberg, Südbaden und am Bodensee aufgetreten.

 

Spätfrostschäden bei Wein: Durch die Rekordtemperaturen im März sind die Knospen, die bei Wein auch als "Augen" bezeichnet werden, bereits ausgetrieben. In diesem Vegetationsstadium reagieren die Kulturen sehr empflindlich auf Frost.

Ein europaweites Extremereignis

Selbst intensive Frostschutzmaßnahmen durch Frostkerzen oder Überflüge mit Hubschraubern konnten Frostschäden vielerorts nicht verhindern, da die Temperaturen zu tief abgesunken waren. Experten sprechen von einem europaweiten Extremereignis; schwere Frostschäden wurden auch aus Österreich, der Schweiz, Südtirol und Polen gemeldet. Auch bei Kern-, Stein- und Beerenobst haben sich Totalschäden ereignet. Im Gegensatz zu Wein und Erdbeeren sind diese Kulturen jedoch nicht gegen Frost versicherbar.

 

MÖGLICHE MASSNAHMEN GEGEN FROSTSCHÄDEN BEI WEIN - VIELFÄLTIGE VERSUCHE DER SCHADENSMINDERUNG

Spätfröste wirken sich aufgrund der fortgeschrittenen Vegetation immer stärker aus. Schon ab minus ein Grad können Nachtfröste für die Reben gefährlich werden. Mit folgenden Maßnahmen versuchen Winzer, den Frost aus den Rebzeilen zu verdrängen:

  • Hubschrauber und Windräder dienen dazu, kältere Luftschichten mit den wärmeren zu verwirbeln. Mit einem kleineren Windrad (ca. 30.000 Euro) lassen sich rund fünf Hektar Weinanbaufläche gegen Frost schützen. Hubschraubereinsätze sind teuer – zudem sind diese oftmals erst in der Frühdämmerung erlaubt.
  • Frostkerzen sind mit Paraffin betriebene Fackeln, die einen Sog erzeugen und somit die Luft umwälzen sollen. Pro Hektar werden Hunderte Kerzen benötigt, um einen Effekt zu erzeugen.
  • Frostschutzberegnung ist das gezielte Besprühen der Blüten mit sehr feinen Wassertröpfchen, die eine schützende Eisschicht bilden. Mit dieser Eisschicht soll verhindert werden, dass die Triebe erfrieren. Dies geht auf den physikalischen Effekt „Kristallisationswärme“ zurück. Beim Gefrieren des Wassernebels wird Erstarrungswärme des Wassers freigesetzt. Dadurch sinkt die Temperatur innerhalb der Eishülle nicht so stark ab und die Blüte wird geschützt. Wichtig sind vor allem zwei Faktoren: Eine permanente Beregnung muss sichergestellt werden und die Temperaturen dürfen nur wenige Grad unter Null absinken. Die Frostschutzberegnung funktioniert daher nur bei geringem Frost.

  • Baldrianpräparate werden vor allem im biodynamischen Anbau eingesetzt. Sie sollen die Umgebungstemperatur heraufsetzen und bereits eingetretene Frostschäden begrenzen, was jedoch wissenschaftlich nicht belegt ist.

 

VERSICHERUNGSSCHUTZ GEGEN FROST

Wenn die Temperaturen so tief absinken, dass auch intensive Frostschutzmaßnahmen nicht mehr helfen, ist Versicherungsschutz die beste Vorsorge. Die Münchener & Magdeburger bietet für Wein Frostdeckung wahlweise ab 1. Mai („Spätfrost“) oder bereits ab 1. Dezember („Winterfrost“) an. Auch viele weitere landwirtschaftliche Kulturen, wie zum Beispiel Raps, Mais, Erdbeeren, können Sie gegen Frost versichern.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungsschutz finden Sie unter www.mmagrar.de