Ein Traktor – viele Versicherungen!

Eine Zugmaschine ist eine erhebliche Investition und unterliegt vielen Risiken. Deshalb stellt sich die wichtige Frage: Wie versichert man eigentlich einen Traktor richtig? Eine landwirtschaftliche Zugmaschine ist im Regelfall zulassungs- und versicherungspflichtig. Das heißt, sie benötigt ein amtliches Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Soweit so gut, denn damit sind Schadenersatzansprüche Dritter gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert.

 

Wie sieht es aber mit der Versicherung für den Traktor selbst aus?

 

Auf den ersten Blick naheliegend ist in vielen Fällen eine Kfz-Kaskoversicherung, für neuere Maschinen meist eine Vollkaskoversicherung. Ältere Maschinen werden häufig über eine Teil kaskoversicherung versichert. Das kennt man so ähnlich ja auch von der Versicherung für einen Pkw. Aber wird diese Kfz-Kaskover sicherung dem tatsächlichen Versicherungsbedarf wirklich gerecht? Denn eine weitere und in vielen Fällen weit umfangreichere Versicherungslösung bietet die Technische Versicherung mit der Maschinenversicherung für fahrbare und transportable Geräte. Diese gibt es ebenfalls in verschiedenen Ausprägungen.

Deckungsunterschiede

 

Lassen Sie uns ein paar Deckungsunterschiede an konkreten Schadenszenarien darstellen.

 

1. Bei der Feldarbeit reißt ein Hydraulikschlauch, Hydrauliköl entzündet sich und das Fahrzeug gerät in Brand. Die Löscharbeiten gestalten sich in solchen Fällen meist nicht einfach. Oft kommt es zu einem Totalschaden, da das Fahrzeug komplett ausbrennt.

Ein derartiges Ereignis wäre über eine Kfz-Teilkaskoversicherung versichert. Dort sind Brandschäden bedingungsgemäß mitversichert. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Aber auch eine Maschinenversicherung deckt das Feuerrisiko ab, in diesem Fall sogar schon eine sogenannte MTV-Deckung (Maschinen-Teilversicherung), in etwa vergleichbar mit einer Teilkasko. Allerdings wird hier im ersten Jahr nach Inbetriebnahme der Neuwert ersetzt, und – solange das Gerät nicht älter als sieben Jahre ist – der Zeitwert, jedoch mindestens 50 % des Neuwertes. Außerdem können auch Vandalismus-Schäden eingeschlossen werden, die in der Kfz-Teilkaskoversicherung nicht versichert sind.

Ein Brand führt meist zu einem Totalschaden

 

Ein anderes Beispiel.

 

2. Eine landwirtschaftliche Zugmaschine sinkt in ein unzureichend befestigtes Straßenbankett ein und überschlägt sich. Die Ersatzteilbeschaffung und Reparatur nehmen insgesamt fast zwei Wochen in Anspruch, Kosten rund 20.000 Euro.

Für die Ersatzteile und die Reparaturkosten kommen sowohl die Kfz-Vollkaskoversicherung als auch eine Maschinenversicherung auf (hier genügt bereits die auf reine Kaskoschäden eingeschränkte Variante). Die Mietkosten für das Ersatzgerät, in diesem Fall fast 5.000 Euro, werden von der Maschinenversicherung ebenfalls übernommen; die Kfz-Kaskoversicherung hingegen leistet für diese Kosten nicht. Und die Praxis zeigt: Sehr häufig muss während der Reparaturdauer auf ein Ersatz- oder Leihgerät zurückgegriffen werden.

 

Ganz besonders beschreibt jedoch das nächste Beispiel die Vorteile einer Maschinenversicherung gegenüber der Kfz-Vollkaskoversicherung.

 

3. Durch thermische Überlastung an einem heißen Arbeitstag infolge verminderter Kühlleistung durch einen zugesetzten Kühler kommt es zu einem Kolbenfresser mit einem schweren Motorschaden am Fahrmotor. Je nach Art der Maschine können hier schnell Kosten im fünfstelligen Bereich anfallen. Es handelt sich hier aber um einen reinen Betriebsschaden.

Zwar können auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung Brems-, Betriebs- und Bruchschäden gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden. Sind jedoch der Motor und das Getriebe hiervon betroffen, einschließlich Gelenkwellen sowie Differenzial, die der Fortbewegung des Fahrzeuges dienen, so werden diese Schäden dort nicht ersetzt. Und die Funktionsgruppe Motor ist hier sehr weit gefasst: auch Auspuffanlage, Anlasser, Kühlung, Wasserpumpe, Ölpumpe, Ölwanne, Zylinderkopf und weiteres Zubehör gehören hier zu den nicht versicherten Sachen. Dieser konkrete Schaden wäre also über eine Kfz-Kaskoversicherung nicht versicherbar!

Eine Maschinenversicherung hingegen ersetzt auch diese Schäden und bietet mit einer sogenannten „Allgefahrendeckung“ mit nur sehr wenigen Ausschlüssen einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz.

 

Wahl des richtigen Versicherungsschutzes

Natürlich ist die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes abhängig von der Art des Gerätes beziehungsweise des Fahrzeuges, dessen Wert und seinem Einsatzbereich. Auch Selbstbeteiligungen und die Höhe der Versicherungsbeiträge spielen eine große Rolle. Eine vollumfängliche Maschinenversicherung muss nicht teuer sein. Nachlässe für neue Maschinen, schadenverlaufsabhängige Nachlässe oder ein Laufzeitrabatt können den Versicherungsbeitrag reduzieren. Es empfiehlt sich also, neben der klassischen Kfz-Versicherung auch eine Maschinenversicherung anzufragen. Lassen Sie sich unbedingt zu den unterschiedlichen Deckungskonzepten sowohl aus der Kfz-Versicherung als auch aus der Technischen Versicherung beraten und versichern Sie Ihren Traktor beziehungsweise Ihre Arbeitsmaschine so, dass Ihr finanzielles Risiko im Falle eines Schadens so gering wie möglich ist.

 

(Mattias Horn)