Biogasanlage – wie hoch ist die Seuchengefahr?

Abb. 1: wojciech nowak – Fotolia.com

Deutschland hat sich mit der Energiewende hohe Ziele gesteckt. Unter anderem soll bis zum Jahr 2050 80 Prozent des Stromverbrauchs mit erneuerbarer Energie gedeckt werden.  Neben Wasser-, Wind- und Sonnenenergie ist Biogas eine wichtige Quelle für den nachhaltigen Gewinn von Energie. Grundlage für die Entstehung von Biogas sind nachwachsende Rohstoffe, in vielen Fällen Abfälle oder bisher ungenutzte Pflanzenteile. Die Energieausbeute abhängig von der Anbaufläche ist damit sehr hoch. Am Ende des Prozesses steht der Gärrest, der zum Düngen genutzt wird. Er hat eine bessere Düngequalität als der Ausgangsstoff Rohgülle und enthält weniger umweltschädliche Stoffe. Ein großer Vorteil gegenüber anderen regenerativen Energien: Der Strom lässt sich speichern und transportieren.

Über 9.000 Anlagen verteilen sich bereits über ganz Deutschland. Viele der Betreiber profitieren vom sogenannten „Güllebonus“. Diese Subvention ist Anreiz für Betreiber von Biogasanlagen der Substratmischung mindestens 30% Gülle beizugeben. Das Ziel: schädliche Emissionen abbauen und damit langfristig die Umwelt schützen. Besonders kleinere Betreiber beispielsweise von Hofbiogasanlagen unterstützt die gestaffelte Vergütung.

Seuchengefahr – was das mit Biogas zu tun hat

Mehr als akut in Deutschland: die Gefahr der afrikanischen Schweinepest. Unter osteuropäischen Wildschweinen breitet sich die Seuche weiter aus, Experten warten nur noch auf erste Fälle in Deutschland. Was passiert, wenn die Seuche tatsächlich ausbricht, ist in der Schweinepest-Verordnung geregelt. Alle Tiere des betroffenen Betriebs werden getötet, außerdem entstehen großflächige Schutzzonen. Auch wenn die Schweinepest bei Wildschweinen festgestellt werden sollte, werden weiträumige Quarantänemaßnahmen ergriffen. Das ist das Horrorszenario für Schweinebesitzer. Weder das Fleisch dürfte in diesem Fall  verkauft werden, noch dürfte man andere Erzeugnisse weiterverarbeiten. Im Falle dieses extremen Ertragsausfalls erhalten tierhaltende Betriebe von der Tierseuchenkasse staatliche Unterstützung. Die Betreiber von Biogasanlagen gehen hingegen leer aus. Und das obwohl die Tierseuche auf ihre Betriebe ähnlich drastische und existenzbedrohende Auswirkungen haben kann.

Von einem Tag auf den anderen ist nicht mehr genügend Gülle verfügbar, um die Anlage in Normalbetrieb zu halten. Das bedeutet, dass weniger Gülle und mehr andere Rohstoffe, beispielsweise Pflanzenabfälle, der Substratmischung beigegeben werden müssten, um die übliche Leistung zu erzielen. Das Problem für den Betreiber: der Güllebonus geht verloren – eine finanzielle Katastrophe. Unterschreitet der Betreiber die 30%-Forderung, verliert er die Subvention für die gesamte Dauer der Restlaufzeit. Das kann schlimmstenfalls das Ende eines Betriebs bedeuten. Für die Afrikanische Schweinepest werden zwar verschiedene Sonderlösungen diskutiert. Nach dem Ablauf dieser gesetzlichen Maßnahmen kann der Güllebonus dennoch gefährdet sein, beispielsweise weil nicht genügend Gülle geliefert werden kann. Bei anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen wie der Maul- und Klauenseuche besteht die Gefahr, den Güllebonus komplett zu verlieren.

Wenig Bewusstsein für die Seuchengefahr

Besonders problematisch ist, wenn die Tierseuche den Betreiber unvorbereitet trifft. Der Anlagenbetreiber kennt den Seuchenbekämpfungsplan wahrscheinlich nicht. Er ist unsicher, wie lange und wie umfangreich die Maßnahmen sein werden, die auf ihn zukommen. Das Risiko ist unvorhersehbar, aber latent vorhanden. In dieser Situation ist die Ertragsschadenversicherung die Rettung für den Betrieb. Im Seuchenfall wird die Biogasanlage soweit heruntergefahren, dass sie die 30%-Vorgabe über einen längeren Zeitraum hinweg halten kann. Der dadurch entstehende finanzielle Verlust wird von der Versicherung erstattet. Leider sind die fehlenden Einnahmen aber nur eine mögliche Konsequenz. Muss die Anlage beispielsweise intensiv gereinigt oder hygienisiert werden, kommen noch einmal zusätzliche Kosten auf den Betreiber zu. Auch wenn er das Substrat entsorgen muss, ist das mitunter sehr kostspielig. Mit Zusatzbausteinen lassen sich auch solche Risiken über die Versicherung absichern. Entsorgungs- und Hygienisierungskosten können wahlweise mit 20, 30 oder 50 EUR je Kubikmeter Gärsubstrat versichert werden.

Wie funktioniert die Versicherung?

Die Grundlage der Versicherungsprämie ist der Jahresumsatz des Betriebs. Wie bei allen Ertragsschadenversicherungen wird der Verlust des Jahres gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der vergangenen Jahre ausbezahlt. Wichtig: Um die Liquidität für den Betreiber immer zu garantieren, sind auch Abschlagszahlungen möglich. Mit dieser finanziellen Unterstützung ist es dem Betreiber der Anlage möglich, diese Zeit zu überstehen und die Anlage für die Zukunft zu rüsten.

Welchen Versicherungsschutz für die Biogasanlage?

Grundsätzlich ist eine Biogasanlage den ganz klassischen Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion und Naturgefahren wie Sturm oder Überschwemmung ausgesetzt und kann dadurch beschädigt oder zerstört werden. Aber auch Fehler bei der Bedienung, an der Konstruktion oder am Material, das Versagen von Mess-, Steuer-, und Regeltechnik, mutwillige Beschädigung Dritter oder sonstige Ursachen können zu Schäden führen. Dafür gibt es die Maschinenversicherung.

Die  Versicherungssumme beruht auf dem  Neuwert, also dem  Kaufpreis bei Neuanschaffung inklusive der Bezugskosten, wie z.B. Montagekosten der gesamten Biogasanlage. Versichert sind neben dem kompletten Blockheizkraftwerk auch die relevanten baulichen Komponenten (z.B. Rohstofflager, Fermenter, Gärrestelager, Maschinenhaus). Trocknungsanlagen gehören nicht zur Biogasanlage. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese jedoch mitversichert werden. Auch die Fermenter-Biologie ist nicht in jeder Versicherungsform mitversichert, kann aber eingeschlossen werden Voraussetzung für eine Entschädigung ist im Regelfall, dass zunächst ein ersatzpflichtiger Schaden am Fermenter selbst oder an den unmittelbar installierten maschinellen Einrichtungen, beispielsweise dem Rührwerk, vorausgegangen ist. In der Allianz Optimal-Deckung ist auch die unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der Fermenterbiologie unabhängig von einem vorausgegangenen Sachschaden, insbesondere durch „Kippen oder Vergiftung“ versichert.

Nicht zu unterschätzen: Die Betriebsunterbrechung

Ein Betriebsausfall kann existentielle Folgen für den Betreiber der Anlage haben. Deshalb gehört zu einem leistungsstarken Biogaskonzept auch die adäquate Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Sie greift, wenn es nach einem versicherten Sachschaden zum Betriebsausfall kommt.  Die Versicherung ersetzt die entgangenen Energieerlöse für Strom und Wärme innerhalb eines vorab bestimmten Zeitraums,  längstens jedoch für die Dauer des Unterbrechungsschadens. Je nach Deckung können auch Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des biologischen Prozesses mitversichert werden,  um die gleiche Gasproduktion wie vor dem Sachschaden sicherzustellen. Bei den versicherten Mehrkosten handelt es sich um Kosten für den Bezug von Biomasse und für den Gärprozess notwendiger Zusatzstoffe, Kosten für den Betrieb der technischen Einrichtungen an oder im Fermenter sowie Kosten für externe Fermenterbeheizung.

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner der Allianz den Versicherungsumfang Ihrer Biogasanlage, um die Risiken so gering wie möglich zu halten.

 

(Matthias Horn)